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Lexikon - Stand: 19.02.2024

Anhang 13 Teilnettolohnberechnung nach der Monatstabelle 2024 für Teile des laufenden Arbeitslohns

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III/0 Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal rk, bezieht einen Monatslohn von 3600 €. Außerdem erhält der Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug im Wert von 250 €, der netto gezahlt wird. Der Bruttobetrag für den Sachbezug ergibt sich dadurch, dass die Abzüge solange hochgerechnet werden, bis sich nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge der auszuzahlende Nettobetrag von 250 € ergibt. Es ergibt sich folgende Berechnung:


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monatlicher Bruttolohn
3600,— €
zuzüglich Nettozahlung
250,— €
Ausgangsbetrag
3850,— €


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In der Übersicht verwendete Abkürzungen:
LSt
= Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0 der Monatslohnsteuertabelle
SolZ
= Solidaritätszuschlag nach Steuerklasse III/0 der Monatslohnsteuertabelle, unter Beachtung der Nullzone
KiSt
= Kirchensteuer 8 % nach Steuerklasse III/0 der Monatslohnsteuertabelle
KV
= Krankenversicherung (Beitragsanteil des Arbeitnehmers 7,3 % + Zusatzbeitrag 0,85 % = 8,15 %)
PV
= Pflegeversicherung (Beitragsanteil des Arbeitnehmers 2,3 %)
RV
= Rentenversicherung (9,3 %)
ALV
= Arbeitslosenversicherung (1,3 %)


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Lohnabzüge
Abzugsatz
StKl.: III
Kinder: 0
LSt
SolZ
5,50 %
KiSt
8,00 %
KV
8,150 %
PV
2,3...

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