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Anhang 9 Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Freibeträge, Entlastungsbetrag
1. Allgemeines
Bis zum erhielt ein Arbeitnehmer mit Kindern sowohl das Kindergeld von der Kindergeldkasse als auch einen steuerlichen Kinderfreibetrag vom Finanzamt. Beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber während des Kalenderjahres wurde der Kinderfreibetrag dem Arbeitnehmer dadurch gewährt, dass eine ermäßigte Lohnsteuer aus der Spalte „Kinderfreibetrag“ der Lohnsteuertabellen abgelesen wurde. Bis zum erhielt ein Arbeitnehmer mit Kindern also zwei Vergünstigungen, nämlich sowohl das Kindergeld als auch den Kinderfreibetrag. Dieses duale System ist ab dem abgeschafft worden. Die früher mögliche kumulative Inanspruchnahme von Kindergeld und Kinderfreibetrag wurde durch eine Regelung abgelöst, wonach Kindergeld und Kinderfreibetrag bis zum nur alternativ in Anspruch genommen werden konnten. Ab dem konnte das Kindergeld oder die Summe aus Kinder- und Betreuungsfreibetrag alternativ in Anspruch genommen werden. Seit dem ist an die Stelle des Betreuungsfreibetrags der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf getreten. Dabei gilt weiterhin die Besonderheit, dass während d...