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Anhang 11 Tabelle zur Steuerklassenwahl
Anhang 11 Tabelle zur Steuerklassenwahl
für Ehegatten, die beide sozialversicherungspflichtig sind
Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination soll die folgende Tabelle erleichtern. Diese Tabelle gilt nur dann, wenn beide Ehegatten sozialversicherungspflichtig sind, das heißt beide Ehegatten sind sowohl rentenversicherungspflichtig als auch pflichtversichert oder freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Tabelle geht vom Monatslohn des höher verdienenden Ehegatten aus (= Spalte 1). Daneben wird jeweils der monatliche Arbeitslohn des geringer verdienenden Ehegatten (= Spalte 2) angegeben, der bei einer Steuerklassenkombination III (für den Höherverdienenden) und V (für den Geringerverdienenden) nicht überschritten werden darf, wenn der geringste Lohnsteuerabzug erreicht werden soll.
Übersteigt der monatliche Arbeitslohn des geringer verdienenden Ehegatten den nach Spalte 2 der Tabelle in Betracht kommenden Betrag, führt die Steuerklassenkombination IV/IV für die Ehegatten zu einem geringeren Lohnsteuerabzug als die Steuerklassenkombination III/V.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor z...