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Lexikon - Stand: 19.02.2024

Anhang 8 Berechnung der Vorsorgepauschale 2024, Tabellen zur Vorsorgepauschale 2024

1. Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben. Die Sonderausgaben werden eingeteilt in Vorsorgeaufwendungen einerseits und „übrige“ Sonderausgaben andererseits. Für den Arbeitnehmer ist es dabei wichtig zu wissen, dass nur für die „übrigen“ Sonderausgaben ein Freibetrag gebildet werden kann, für die Vorsorgeaufwendungen dagegen nicht (vgl. hierzu die Erläuterungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren in Anhang 7). Hiernach ergibt sich folgende Übersicht:


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Sonderausgabenbei Arbeitnehmern
 
Vorsorgeaufwendungen
Übrige SonderausgabenNur für die „übrigen Sonderausgaben“ ist die Bildung eines Freibetrags möglich,
vgl. Anhang 7
Altervorsorgeaufwendungen
sog. Basisrentenversicherung
  • -Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • -Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • -Beiträge zu bestimmten Leibrentenversicherungen (sog. Rürup-Vertrag)
  • -Landwirtschaftliche Altersvorsorgebeiträge
Sonstige Vorsorgeaufwendungenz. B.
  • -Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicherung
  • -Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • -Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen
  • -bestimm...

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