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Anhang 8 Berechnung der Vorsorgepauschale 2024, Tabellen zur Vorsorgepauschale 2024
1. Allgemeines
Vorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben. Die Sonderausgaben werden eingeteilt in Vorsorgeaufwendungen einerseits und „übrige“ Sonderausgaben andererseits. Für den Arbeitnehmer ist es dabei wichtig zu wissen, dass nur für die „übrigen“ Sonderausgaben ein Freibetrag gebildet werden kann, für die Vorsorgeaufwendungen dagegen nicht (vgl. hierzu die Erläuterungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren in Anhang 7). Hiernach ergibt sich folgende Übersicht:
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Sonderausgabenbei Arbeitnehmern | ||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsorgeaufwendungen | Übrige SonderausgabenNur für die
„übrigen Sonderausgaben“ ist die Bildung eines Freibetrags
möglich, vgl. Anhang 7 | |||||||||||||||||||||||||||||
Altervorsorgeaufwendungen sog. Basisrentenversicherung
| Sonstige Vorsorgeaufwendungenz. B.
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