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Lexikon - Stand: 19.02.2024

Anhang 1 Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Anhang 1 Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zusammenfassendes Beispiel für 2024


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Für einen übertariflich entlohnten Arbeitnehmer in der Papierindustrie ist eine regelmäßige Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche vereinbart. Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat. Der Arbeitnehmer erhält im Juli 2024 folgenden Arbeitslohn:
Stundengrundlohn
15,13 €
zuzüglich übertarifliche Zahlungen je Stunde von
2,35 €
insgesamt Stundenlohn von
17,48 €

(= Grundlohn laut Tarifvertrag)

An Zuschlägen werden gezahlt für:


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Nachtarbeit
 25 % für die Zeit von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr
Sonntagsarbeit
100 % für die Zeit von So. 6.00 Uhr – Mo. 6.00 Uhr
Mehrarbeit
 25 % je Stunde
Durchfahrzulage
  5 % je Stunde
Spätschicht
  5 % von 15,13 € für die Zeit von 14 Uhr – 22 Uhr


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Essenszuschüsse, Fahrvergütung, Schmutzzulage werden nach dem tatsächlichen Anfall vergütet und nicht pauschal besteuert.Folgende Arbeitszeiten wurden im Lohnzahlungszeitraum geleistet:
6 Frühschichten
6.00 Uhr – 14.00 Uhr je 8 Std. =
 48 Std.
5 Nachtschichten
22.00 Uhr –  6.00 Uhr je 8 Std. =
 40 Std.
Spätschichten:
    • 5Normalspätschichten
14.00 Uhr – 22.00 Uhr je 8 Std. =
 40 Std.
    • 1Mehrarbeitsspätschicht
14.00 Uhr –...

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