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Anhang 4 Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Erläuterungen behandeln die steuerfreien Ersatzleistungen des Arbeitgebers, die bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit gezahlt werden können. Für die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Reisekosten gilt folgender Grundsatz:
Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen, gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.
Sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers anlässlich von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig.
Soweit die Lohnsteuer für die steuerpflichtigen Ersatzleistungen des Arbeitgebers bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten mit 25 % pauschaliert werden kann, tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Vgl. hierzu die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 12.
Werden Aufwendungen anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten vom Arbeitgeber nicht oder nicht in vollem Umfang erstattet, kann der Arbeitnehmer bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung insoweit Werbung...