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Q Qualifizierungsgeld
1. Allgemeines
Durch das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" (das sogenannte „Weiterbildungsgesetz“) sollen vom Strukturwandel (z. B. Digitalisierung) betroffene Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Unternehmen zu halten. Zugleich soll den Beschäftigten eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht und so eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden. Das Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III wurde als eine an das Kurzarbeitergeld angelehnte Entgeltersatzleistung ab eingeführt. Es wird von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung geleistet und soll der Stärkung von Unternehmen und Beschäftigten dienen, die vom Strukturwandel betroffen sind.
2. Höhe
Das Qualifizierungsgeld soll als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent der durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgeltdifferenz im Referenzzeitraum geleistet werden, wenn Entgelt durch die Weiterbildung entfällt (§ 82b SGB III). Die Nettoentgeltdifferenz entspricht der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt im Referenzzeitraum (Soll-Entgelt) und dem pauschalierten ...