Unwirksamkeit der Zuständigkeitsübertragung durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 v.
Aufhebung einer unter Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit erlassenen Einspruchsentscheidung
Leitsatz
1. Der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 v. ist unbestimmt, soweit er die Zuständigkeit
der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord, Standort Magdeburg (ZKGS), für Kindergeld bei Personen,
deren Daten besonders schützenswert sind, betrifft.
2. Da es auch nicht möglich ist, eine geltungserhaltende Reduktion dahingehend vorzunehmen, dass der ZKGS jedenfalls für Menschen
mit Behinderung zuständig geworden ist, ist der Vorstandsbeschluss unwirksam und nichtig.
3. Da der ZKGS für den Erlass der Einspruchsentscheidung im Streitfall sachlich nicht zuständig war, ist die Einspruchsentscheidung
formell rechtswidrig. Verstöße gegen die sachliche Zuständigkeit führen auf Anfechtung hin zur Aufhebung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): QAAAJ-59606
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FG Berlin-Brandenburg v. 13.12.2023 - 16 K 16111/23
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