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BFH Urteil v. - VIII R 5/92 BStBl 1994 II S. 856

Gesetze: EStG §§ 16, 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 2, Abs. 2

1. Wahlrecht der Gesellschafter einer Personengesellschaft zwischen identitätswahrender Fortführung der bisherigen Gesellschaft und identitätsaufhebender Umwandlung auf eine neu gegründete Personengesellschaft - 2. Bei Einbringung des Betriebs einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft gehören auch Wirtschaftgüter, die Sonderbetriebsvermögen werden, zum eingebrachten Betriebsvermögen

Leitsatz

1. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haben auch dann ein Wahlrecht zwischen der identitätswahrenden Fortführung der bisherigen Gesellschaft und der identitätsaufhebenden Umwandlung auf eine neu gegründete Personengesellschaft, wenn die identitätsbegründenden Merkmale (vergleichbare Gesellschaftsstruktur, gleicher Zweck, gleicher Gesellschafterbestand, gleiches Betriebsvermögen) im wesentlichen erhalten bleiben.

2. Wird der Betrieb einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft eingebracht, gehören zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter, die bei der aufnehmenden Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen werden. Die stillen Reserven in diesen Wirtschaftsgütern können unabhängig davon ganz oder teilweise aufgedeckt werden, ob sie bei der umgewandelten Gesellschaft im Gesamthands- oder im Sonderbetriebsvermögen gebildet wurden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 856
BFH/NV 1994 S. 72 Nr. 10
XAAAA-95035

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BFH, Urteil v. 21.06.1994 - VIII R 5/92

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