Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 117/22

Gesetze: SchwarzArbG § 2 Abs. 1; GSA Fleisch § 2 Abs.1; GSA Fleisch § 6a; GSA Fleisch § 7; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Prüfungsverfügung nach dem GSA Fleisch und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Umstellung der Anfechtungsklage auf Fortsetzungsfeststellungsklage nach Abschluss der Prüfung während des laufenden Klageverfahrens

Leitsatz

1. Die Anordnung einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG und § 6b Abs. 1 Satz 1 GSA Fleisch erfolgt durch Prüfungsverfügung und liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden der Zollverwaltung. Sie ist in der Regel ermessensgerecht, wenn sie dem Gesetzeszweck, d.h. der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des GSA Fleisch dient, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Zollverwaltung vor.

2. Nach dem Abschluss der Prüfung während des laufenden Klageverfahrens kann die Anfechtungsklage auf den dann statthaften Rechtsbehelf der Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAJ-59588

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg v. 08.12.2023 - 4 K 117/22

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen