Klage gegen Folgebescheid: Bindungswirkung des Grundlagenbescheids – Aussetzung des Klageverfahrens – Streitwert
Leitsatz
Werden mit der Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid lediglich Einwendungen gegen einen noch nicht bestandskräftigen,
indessen wirksam bekanntgegebenen und zutreffend in den Folgebescheid übernommenen Grundlagenbescheid erhoben, kann sie als
unbegründet abgewiesen werden, ohne dass es zuvor einer Aussetzung des Klageverfahrens bis zur abschließenden Entscheidung
über die Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheids bedarf.
Der Streitwert ist in diesem Fall mit 5 v. H. des strittigen Einkommensteuerbetrages zu bemessen.
Fundstelle(n): CAAAJ-59586
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 17.12.1993 - 14 K 154/87 E
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