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Track 25 | Sonderausgaben: Zahlungen an den Förderverein einer staatlich anerkannten Ersatzschule als Schulgeld
Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Privatschule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können nach einem für Eltern positiven Urteil des FG Münster Schulgelder i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen. Dann ist ein Sonderausgabenabzug möglich. Es kommt nicht darauf an, ob die Satzung des Fördervereins eine Regelung enthält, wonach die Mittel ausschließlich für den normalen Schulbetrieb verwendet werden dürfen.
Schätzungen zufolge existieren in Deutschland mehr als 20.000 Schulfördervereine mit über 2 Mio. Mitgliedern. – Das anhängige BFH-Verfahren, über das wir Sie nun als Nächstes informieren wollen, dürfte also durchaus für viele Eltern unter Ihren Mandanten interessant sein.
In erster Instanz hat das FG Münster zugunsten von Eltern entschieden: Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Privatschule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können Schulgelder i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen. Dann ist ein Sonderausgabenabzug möglich.
Nach der erfreulichen Auffassung der westfälischen Finanzrichter zählen zum Schulgeld sämtliche Leistungen de...