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BFH Urteil v. - II R 120/91 BStBl 1994 II S. 819

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 3GrEStG 1983 § 17 Abs. 2 und 3AO 1977 § 173AO 1977 § 179

Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrStG muß für alle von einem Erwerbsvorgang betroffenen Grundstücke in einem Verwaltungsakt erfolgen

Leitsatz

Die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG 1983 hat für alle von einem der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betroffenen Grundstücke in einem Verwaltungsakt zu erfolgen. Hat das FA in einem derartigen Fall durch Bescheid die Besteuerungsgrundlagen festgestellt, ist es gehindert, für denselben Rechtsvorgang in einem weiteren Bescheid Feststellungen über Besteuerungsgrundlagen (z. B. für ein bisher nicht berücksichtigtes Grundstück) zu treffen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Änderung des ursprünglichen Bescheids nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 819
BFH/NV 1994 S. 73 Nr. 10
QAAAA-95020

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BFH, Urteil v. 15.06.1994 - II R 120/91

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