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Einkommensteuer | Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse (BFH)
Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. Sie sind keine gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse bei einem Grenzgänger als Arbeitslohn. Das FA berücksichtigte die überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge im Streitjahr 2016 als Arbeitslohn des Klägers. Bei der Ermittlung der beschränkt abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigte das FA die überobligatori...