1. Ermittlung ausländischer Einkünfte - 2. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Zinsen und Dividenden
Leitsatz
1. Bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i. S. des § 34d Nr. 6 EStG können Wertverluste von Darlehensforderungen und Beteiligungen nicht berücksichtigt werden.
2. Werden Zinsen oder Dividenden i. S. des § 34d Nr. 6 EStG als Teil einer gewerblichen Tätigkeit erzielt, so sind ihnen als Betriebsausgaben nur solche Aufwendungen zuzuordnen, die im Sinne der direkten Gewinnermittlungsmethode einen Bezug zu der Erzielung der Zinsen und Dividenden haben.
3. § 3c EStG ist bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i. S. des § 34d EStG nicht analog anwendbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 799 RAAAA-95011
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