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Einkommensteuer; | AfA-Satz für betrieblich und beruflich genutzte Kfz (§§ 7, 9 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Der in Teil I B V 2 a der amtlichen ,,AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter'' angegebene AfA-Satz für Personenkraft- und Kombiwagen von 25 v.H. der AK entsprechend einer vierjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist von den Steuergerichten für das Streitjahr 1985 nicht zu beachten, da er im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Das gilt auch für den Ansatz dieses Abschreibungssatzes bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. (2) Der Senat hat keine Bedenken, wenn die FG in Anlehnung an Abschn.38 Abs.1 Satz 5 LStR 1990 auch für Kj vor 1990 grds. von einer AfA für Pkw von 12,5 v.H. der AK entsprechend einer achtjährigen Nutzungsdauer...