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EuGH 30.01.2024 C-442/22, NWB 7/2024 S. 455

UStG | Betrügerischer Arbeitnehmer als Umsatzsteuerschuldner

Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der umsatzsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.

Anmerkung:

Der EuGH stellt fest, dass die Umsatzsteuer nicht vom scheinbaren Aussteller einer falschen Rechnung geschuldet werden könne, wenn dieser gutgläubig sei und die Finanzverwaltung die Identität der Person, die diese Rechnung tatsächlich ausgestellt habe, kenne. In einem solchen Fall sei es diese Person, die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichtet sei. Kann der Arbeitgeber seine Gutgläubigkeit nicht nachweisen, ist er nach Ansic...

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