Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der
Auflösung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Sinne des §
17 Abs. 4 EStG - keine Verpflichtung des Gerichts zur Vertagung wegen
Verhinderung eines ausländischen Zeugen
Leitsatz
Für die Beurteilung, ob bereits vor abgeschlossener Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Auflösungsverlust im Sinne
des § 17 Abs. 4 EStG entstanden ist, ist unbeachtlich, ob die Gesellschaft bei Konkurseröffnung überschuldet oder zahlungsunfähig
war. Entscheidend ist, ob die Konkursschuldnerin aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter hatte.
Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts zur Vertagung, wenn die Verhinderung des durch den Kläger zu stellenden ausländischen
Zeugen nicht hinreichend und überprüfbar entschuldigt wird und keine Angaben gemacht werden, wann damit zu rechnen ist, dass
der Zeuge für eine Aussage zur Verfügung steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE::2022:1214.9K87.19.00
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 824 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2024 S. 138 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2024 S. 138 CAAAJ-59265
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 14.12.2022 - 9 K 87/19
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