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BFH Urteil v. - X R 51/91 BStBl 1994 II S. 779

Gesetze: EStG § 10 e

1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung und für die vom Beschenkten getragenen Anschaffungsnebenkosten

Leitsatz

1. Erbbauzinsen oder einmalige für den Erwerb des Erbbaurechts anfallende Aufwendungen sind nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt.

2. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung gelten auch im Rahmen des § 10 e EStG. Verpflichtet sich der Schenker im Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber, die Anschaffungskosten für das zur Eigennutzung des Beschenkten (Käufers) vorgesehene Einfamilienhaus zu bezahlen, ist dieser nicht berechtigt, für die vom Schenker übernommenen Aufwendungen einen Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen.

3. Dem Beschenkten steht für die von ihm selbst getragenen Anschaffungsnebenkosten kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 779
BFH/NV 1994 S. 79 Nr. 11
CAAAA-95003

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BFH, Urteil v. 08.06.1994 - X R 51/91

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