Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 7 vom Seite 459

Dezember-Soforthilfe 2022 für Energiekosten nicht steuerpflichtig

[i] LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 5.2.2024 Bislang war vorgesehen, dass die im Dezember 2022 für die hohen Energiekosten gewährten sog. Dezember-Soforthilfen (Verzicht auf die fällige Voraus- oder Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme) in der Steuererklärung 2023 versteuert werden müssen. Diese Regelung ist vom Bundesgesetzgeber wieder aufgehoben worden (s. Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. , BGBl 2023 I Nr. 411). Insoweit entfällt also die Steuererklärungspflicht.

[i]Eintragung in Steuererklärung nicht erforderlichDie Erklärungsformulare für 2023 sehen aber in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) die Abfrage des Bruttoentlastungsbetrags zur Dezember-Soforthilfe noch vor, da die Formulare zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits erstellt waren. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weist daher darauf hin, dass Eintragungen in den genannten Feldern nicht erforderlich sind und, falls die Felder dennoch ausgefüllt werden sollten, keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer haben.

Wer seine Steuererklärung elektronisch über „Mein ELSTER“ oder kommerzielle Software übermittelt, findet derzeit einen entsprechenden Hinweistext. Die elektronischen Formulare auf „Mein ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen