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NWB Nr. 7 vom Seite 458

EU-Kommission fordert Deutschland zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht auf

[i] EU-Kommission, Pressemitteilung v. 7.2.2024 Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland (INFR(2015)2011) zu richten, weil das Land die EU-Vorschriften zur Befreiung von Privatunterricht von der Mehrwertsteuer gemäß der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, wie vom Gerichtshof der Europäischen Union klargestellt, nicht ordnungsgemäß anwendet. Nach der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Mitgliedstaaten dürfen nur weitere Bedingungen stellen, um eine korrekte und einfache Anwendung dieser Befreiung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch zu verhindern. Dies muss so erfolgen, dass Steuerpflichtige, die ein Recht auf eine Mehrwertsteuerbefreiung haben, diese auch wirksam in Anspruch nehmen können.

[i]Hartman, NWB 45/2021 S. 3319In Deutschland müssen Privatlehrer eine Bescheinigung vorlegen, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen. Aus dieser von der zuständigen Landesbehörde auszustellenden Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer jur...

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