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Körperschaftsteuer | Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004
(1) Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. (2) Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Anschluss an „L Fund“, EU:C:2023:339); die Steuerbefreiung ist bei einer Veranlagung mittels geltungserhaltender Reduktion des nationalen Rechts zu gewähren (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 KStG; § 11 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2 und 4 InvStG 2004). S. 158
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