Fortgeltendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Serbien)
v. 26.3.1987 (BGBl 1988 II S. 744)
Nichtamtlicher Hinweis: Doppelbesteuerungsabkommen Jugoslawien v. (BGBl 1988 II S. 744) wird im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Serbien (Namensänderung: ehemals Bundesrepublik Jugoslawien) weiter angewendet (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien (Namensänderung: jetzt Republik Serbien) v. , BGBl 1997 II S. 961).
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen –
haben folgendes vereinbart:
Fundstelle(n):
KAAAJ-59083