Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und solchen aus nichtselbständiger Arbeit bei stiller Beteiligung am Unternehmen
des Arbeitgebers
Leitsatz
1. Einnahmen des Arbeitnehmers aus einer stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers sind durch das Dienstverhältnis
veranlasst und führen somit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie als erfolgsabhängige Vergütung „für” die
Beschäftigung beim Arbeitgeber gewährt werden.
2. Für eine Veranlassung durch das Dienstverhältnis sprachen im Streitfall der Umstand, dass der Arbeitgeber die stille Beteiligung
nur seinen Mitarbeitern für die Dauer des Dienstverhältnisses anbot, sowie die hohe Rendite der geleisteten stillen Einlage.
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