Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Abgabe
zubereiteter Speisen in Einwegverpackungen
Leitsatz
Auf die Umsätze aus der Abgabe zubereiteter Speisen in Einwegverpackungen durch ein in einem Einkaufszentrum ansässiges Fast-Food
Restaurant ist der Regelsteuersatz anzuwenden, wenn dem Unternehmer aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers die Möglichkeit
der Mitbenutzung des von seinem Vermieter unterhaltenen gemeinsamen Sitz- und Verzehrbereichs zuzurechnen ist, der sich in
örtlicher Nähe zu den in einem sog. Food Court konzentrierten gastronomischen Betrieben befindet.
Für diese Zurechnung genügt die Ausgabe der Speisen auf einem Tablett, da diese unterstützende Dienstleistung es dem Kunden
ermöglicht, die von ihm erworbenen Speisen zum Sitz- und Verzehrbereich des Food-Courts zu bringen und diese dort an einem
Tisch mit Sitzmöglichkeit zu verzehren.
Fundstelle(n): XAAAJ-59070
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.06.2023 - 5 K 404/14 U
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