Grunderwerbsteuerpflicht der Verlängerung eines Erbbaurechtes
– Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung – Abzinsung der
Gegenleistung bei vorzeitiger Verlängerung
Leitsatz
Die bei der Verlängerung eines Erbbaurechtes getroffene Vereinbarung, dass der Erbbauberechtigte die Verlängerung durch einen
Widerspruch vor Ablauf der bisherigen Laufzeit verhindern kann, macht die für die Entstehung der Grunderwerbsteuer maßgebliche
Wirksamkeit des Erwerbsvorgangs nicht von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig.
Im Fall der Verlängerung eines Erbbaurechts vor Ablauf der bisherigen Laufzeit ist die grunderwerbsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage
in Gestalt des kapitalisierten Erbbauzinses für die Verlängerungszeit nicht unter Anwendung von § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG auf
den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzuzinsen.
Fundstelle(n): ErbStB 2024 S. 95 Nr. 4 ErbStB 2024 S. 96 Nr. 4 UVR 2024 S. 105 Nr. 4 HAAAJ-59058
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 30.11.2023 - 11 K 2195/21 GE
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