Fortgeltendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Kosovo)
v. 26.3.1987 (BGBl 1988 II S. 744)
Nichtamtlicher Hinweis: Doppelbesteuerungsabkommen Jugoslawien v. (BGBl 1988 II S. 744) gilt im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo fort (Bekanntmachung über die Fortgeltung beziehungsweise weitere Anwendung von Verträgen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo v. , BGBl 2011 II S. 748).
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen –
haben folgendes vereinbart:
Fundstelle(n):
TAAAJ-59054