Wer für inländische Anleger Warenterminkontrakte besorgt, die im Ausland gehandelt werden, kann Besorgungsleistungen i. S. von § 3 Abs. 11 UStG bewirken
Leitsatz
1. Wer für private Anleger im Erhebungsgebiet (Inland) Warenterminkontrakte besorgt, die an ausländischen Börsen gehandelt werden und die Geschäfte durch einen im eigenen Namen tätigen, im Außengebiet (Ausland) ansässigen Broker ausführen läßt, kann im Einzelfall eine Besorgungsleistung i. S. von § 3 Abs. 11 UStG 1980 bewirken.
2. Die Leistung des Besorgers ist aber nur dann einheitlich als Besorgungsleistung zu beurteilen, wenn nicht neben der eigentlichen Besorgung weitere (Beratungs-)Leistungen mit eigenem wirtschaftlichen Gewicht erbracht werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 719 BFH/NV 1994 S. 74 Nr. 10 FAAAA-94980
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