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Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
Das sog. Heisenberg-Studium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist steuerfrei, wenn das Stipendium den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit besteht auch dann, wenn zum Stipendium ein Zuschlag für eine etwaige Versteuerung des Stipendiums gezahlt wird, dieser Zuschlag aber im Fall der Steuerfreiheit zurückzuzahlen ist.
Hintergrund: Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Körperschaften sind steuerfrei, wenn sie den Betrag, der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, nicht übersteigen und wenn der Stipendiat nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleist...