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Steuerschuldner
; P sp. z o.o.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist, wenn der Arbeitnehmer ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers falsche Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis unter Verwendung der Identität seines Arbeitgebers ausgestellt hat.
I. Leitsatz
Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Mehrwertsteuerpflichtigen ohne dessen Wissen und Zustimmung eine falsche Mehrwertsteuerrechnung unter Verwendung der Identität seines Arbeitgebers als Steuerpflichtigen ausstellt, dieser Arbeitnehmer als diejenige Person anzusehen ist, die die Mehrwertsteuer i. S. von Art. 203 ausweist, es sei denn, der Steuerpflichtige hat nicht die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt, um das Handeln des Arbeitnehmers zu überwachen.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum polnischen Steuerrecht. Eine polnische Gesellschaft war im Zeitraum 2001 bis 2014 im Bereich des Einzelhandels mit Treibstoff in einer Tankstelle tätig. Die Tankstelle war seit November 2005 von einer Arbeitnehmerin dieser Gesellschaft geleitet worden. Im Rahmen einer Steuerprüfung wurde festgest...