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Versagung der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 460Das BVerfG hat mit seinem Beschluss v. - 2 BvL 8/13 ( NWB SAAAJ-56714) entschieden, dass die Regelung in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber wird verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge ab dem eine Neuregelung zu schaffen. Damit wird die langjährige Kontroverse zwischen dem I. Senat und IV. Senat des BFH bezüglich der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften im Sinne der Auffassung des I. Senats entschieden.
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Strittiger Sachverhalt
[i] Hänsch, Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG, Grundlagen, NWB TAAAF-08006 Strittig ist, ob die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen zweier beteiligungsidentischer Schwesterpersonengesellschaften ohne Auflösung der stillen Reserven nach § 6 Abs. 5 EStG möglich ist oder ob die fehlende explizite Regelung des Tatbestands eine den Gleichheitssatz verletzende Ungleichbehandlung darstellt und somit § 6 Abs. 5 EStG verfassungswidrig ist.
In seiner Entscheidung v. - 2 BvL 8/13 ( NWB SAAAJ-56714) be...