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Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Überblick zu Änderungen der Zinsschranke und der steuerlichen Umsetzung des MoPeG
Auch wenn sich das Wachstumschancengesetz Anfang 2024 noch durch ein Vermittlungsverfahren wühlt, gehen Teilinhalte daraus bereits zum Jahresbeginn 2024 an den Start. Neben notwendigen Anpassungen der Zinsschranke an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD-Richtlinie) sowie einigen anderen Regelungen im EStG (insbesondere dem Verzicht auf die Besteuerung der sog. Dezemberhilfe) enthält das Kreditzweitmarktförderungsgesetz als sog. Omnibusgesetz steuerliche Anpassungen, die durch das zum in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) notwendig sind, inklusive einer befristeten Fortschreibung des Status Quo in der Grunderwerbsteuer. Nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom hat der Bundesrat bereits am dem Gesetz zugestimmt. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet. So hat der Steuergesetzgeber sichergestellt, dass diese Maßnahmen rechtzeitig zum in Kraft treten konnten. Der Beitrag stellt die im Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthaltenen Änderung im Überblick dar.
Einordnung
Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ändert die Zinsde...