Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Notgeschäftsführung bei führungsloser GmbH
Ein dringender Fall, in dem das Amtsgericht auf Antrag eines Beteiligten bei Fehlen des Vertretungsorgans für die Zeit bis zur Behebung des Mangels das Organ bestellt (§ 29 BGB), liegt vor, wenn ohne die Notbestellung der juristischen Person oder einem Beteiligten – dazu gehören auch Gläubiger einer Gesellschaft – Schaden droht, worunter die Beeinträchtigung jeglicher Rechtsposition zu verstehen ist.
Im Streitfall war nach Ansicht des Gerichts die GmbH insoweit zwar führungslos und damit ohne gesetzliches Vertretungsorgan; ein im beschriebenen Sinn dringender Fall lag aber u. a. im Hinblick darauf, dass eine Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit zu erwarten war, nicht vor.