1. Ein behördlicher Ausspruch über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist ausnahmsweise isoliert anfechtbar, wenn eine Verwaltungsmaßnahme nach dem Empfängerhorizont in der äußeren Form eines Verwaltungsaktes erlassen worden ist.
2. Materiell-rechtlich ist die isolierte Feststellung des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Deutschen Rentenversicherung Bund als "Clearingstelle" erst mit Inkrafttreten der Änderung des § 7a Abs. 1 SGB IV zum (BGBl. I 2021, Seite 2990, 2992) zulässig; für die Zeit davor bestand keine Rechtsgrundlage für eine (unzulässige) Elementenfeststellung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung. § 7a Abs. 1 SGB IV a.F. berechtigte und verpflichtete (nur) zur Feststellung des Vorliegens der Versicherungspflicht (im Anschluss an - juris, Rn. 11 ff. und Urteil vom - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 16 ).
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
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