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BFH Urteil v. - IV R 101/92 BStBl 1994 II S. 638

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, Abs. 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.7

1. Zur Bewertung der Einlage von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit den bis auf einen Einlagewert von 0,- DM gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Dreijahreszeitraums nach der Anschaffung - 2. Die Bewertung von Einlagen außerhalb des Dreijahreszeitraums erfolgt mit dem Teilwert

Leitsatz

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Rahmen einer Überschußeinkunftsart nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt worden sind, können innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung nur mit einem Betrag von 0 DM Wert in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.

2. Werden sie nach Ablauf von drei Jahren nach der Anschaffung in ein Betriebsvermögen eingelegt, sind sie ohne Rücksicht auf die frühere Absetzung mit dem Teilwert zu bewerten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 638
BFH/NV 1994 S. 63 Nr. 9
PAAAA-94942

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BFH, Urteil v. 27.01.1994 - IV R 101/92

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