Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 - Entwurf (BMF)
Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den
geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 und die
Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 bis 3) mit Stand:
veröffentlicht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Programmablaufpläne berücksichtigen u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024, einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 % sowie Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind.
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem anzuwenden.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: BMF online, Meldung v. 29.1.2024 (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-58596