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FG Baden-Württemberg  v. - 10 K 2082/21

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Beweislast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Gesellschafter-Verrechnungskonto

ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

1. Das Finanzamt trägt die Beweislast (objektive Feststellungslast) für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

2. Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches vergleichbar mit einem Girokonto bei einer Bank geführt wird. Aus hohen Bar-Rückführungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jedoch regelmäßig nicht gefolgert werden, dass die Kapitalgesellschaft zusätzliche Betriebseinnahmen in Höhe der Rückführungen erzielt hat.

3. Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2024 S. 734
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2024 S. 735
JAAAJ-58564

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg v. 16.08.2023 - 10 K 2082/21

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