Einräumung eines Ankaufsrechts
an einem Erbbaurechtsgrundstück als freigiebige Zuwendung Maßgeblicher
Zeitpunkt für die Bewertung der Zuwendung
Beginn der Festsetzungsverjährung
Leitsatz
1. Gegenstand
der Schenkung ist das Ankaufsrecht als solches und nicht der erst
durch dessen Ausübung entstehende Übertragungsanspruch. Liegt der
Preis unter dem Verkehrswert der Kaufsache oder entfällt er ganz,
so ist der Beschenkte bereits durch den Erwerb des Ankaufsrechts
i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bereichert, weil ihm dadurch
eine Rechtsposition zufällt, die einen wirtschaftlichen Vorteil
verkörpert. Die Steuer entsteht allerdings erst mit der Geltendmachung
des Ankaufsrechts weil der mit dem Erwerb des Rechts verbundene
Vorteil sich erst dadurch realisiert (entsprechend BFH II R 76/99 vom
).
2. Mangels notarieller Beurkundung
beginnt die Festsetzungsverjährung mit der Anzeige der Ausübung
des Ankaufsrechts. Diese ist in der Einreichung des notariellen
Kaufvertrages zu sehen.
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 5 Nr. 2 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 27 DStRE 2024 S. 986 Nr. 16 ErbStB 2024 S. 92 Nr. 4 ErbStB 2024 S. 93 Nr. 4 YAAAJ-58559
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 20.07.2023 - 4 K 1222/21
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.