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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 1222/21

Gesetze: ErbStG § 7 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 30 Abs. 3; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Einräumung eines Ankaufsrechts an einem Erbbaurechtsgrundstück als freigiebige Zuwendung Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Zuwendung Beginn der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

1. Gegenstand der Schenkung ist das Ankaufsrecht als solches und nicht der erst durch dessen Ausübung entstehende Übertragungsanspruch. Liegt der Preis unter dem Verkehrswert der Kaufsache oder entfällt er ganz, so ist der Beschenkte bereits durch den Erwerb des Ankaufsrechts i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bereichert, weil ihm dadurch eine Rechtsposition zufällt, die einen wirtschaftlichen Vorteil verkörpert. Die Steuer entsteht allerdings erst mit der Geltendmachung des Ankaufsrechts weil der mit dem Erwerb des Rechts verbundene Vorteil sich erst dadurch realisiert (entsprechend BFH II R 76/99 vom ).

2. Mangels notarieller Beurkundung beginnt die Festsetzungsverjährung mit der Anzeige der Ausübung des Ankaufsrechts. Diese ist in der Einreichung des notariellen Kaufvertrages zu sehen.

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 5 Nr. 2
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 27
DStRE 2024 S. 986 Nr. 16
ErbStB 2024 S. 92 Nr. 4
ErbStB 2024 S. 93 Nr. 4
YAAAJ-58559

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 20.07.2023 - 4 K 1222/21

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