Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 4EStG § 5 Abs. 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs verzinslich gestundet, sind die Schuldzinsen mangels Vorliegens einer Betriebsschuld nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Leitsatz
Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs verzinslich gestundet, sind die Schuldzinsen mangels Vorliegens einer Betriebsschuld nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Entsprechendes gilt für den in eine KG eingetretenen Erben eines Kommanditanteils hinsichtlich des Abzugs von Sonderbetriebsausgaben. Soweit die (BFHE 138, 248, BStBl II 1983, 380), vom IV R 92/85 (BFHE 149, 567, BStBl II 1987, 621), vom III R 4/87 (BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618) und vom I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510) hiervon abweichen, sind sie durch die Beschlüsse des Großen Senats vom GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) und vom GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) überholt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 619 BFH/NV 1993 S. 46 Nr. 8 AAAAA-94934
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