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Lohnsteuer-Außenprüfung und beim Arbeitgeber nacherhobene Kirchensteuer
Sonderausgabenabzug für den Arbeitnehmer?
[i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Führt eine Lohnsteuer-Außenprüfung zu einer Nachzahlung von Lohnkirchensteuer für frühere Jahre durch den Arbeitgeber und erstattet der Arbeitnehmer diesem den Betrag wieder, kann er ihn nach dem (NWB DAAAJ-52526) im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe geltend machen; denn der kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer ist und bleibt Kirchensteuerschuldner und trägt auch die entsprechende Last. Das Urteil ist für die Praxis interessant, da der BFH in seiner Argumentation sehr genau zwischen dem Abzug der Zahlung als Werbungskosten und dem als Sonderausgabe differenziert und dabei die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen herausarbeitet.
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I. Einleitung
In Abhängigkeit davon, welche Schwerpunkte geprüft werden, finden Außenprüfungen in Form von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen statt. Nach Abschluss der Außenprüfung mit dem sog. Prüfungsbericht nach § 202 AO erfolgt dann dessen Auswertung und in der Regel die Änderung der Bescheide nach den §§ 172 ff. AO, [i]Gerlach, Festsetzungsverjährung, infoCenter, NWB EAAAA-88431 sofern beispielsweise die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist wegen Beginns einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO eintritt. Nachdem damit aber rückwirkend die st...