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IWB Nr. 3 vom Seite 128

Beihilferecht 2023 im Überblick

Zusammenfassung der Rechtsprechung der europäischen Gerichte sowie der EU-Kommissionsaktivitäten

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Im Jahr 2023 erließ der EuGH einige weitreichende Urteile sowohl zu Steuervorbescheiden als auch zu anderen Themengebieten. Die EU-Kommission übte sich hingegen schon das zweite Jahr in Folge in Zurückhaltung. Auch 2023 wurden keine bedeutenden Verfahren zu steuerlichen Normen eröffnet.

Kernaussagen
  • Die EU-Kommission ist nicht nur im Falle von Verrechnungspreisen, sondern allgemein bei der Selektivitätsprüfung verpflichtet, die nationalen Steuernormen sowie Verwaltungsanweisungen heranzuziehen.

  • Nationale Gerichte können keine Beihilfen begründen.

  • Bei weitem Ermessen der Steuerverwaltung ist die Prüfung nach dem dreistufigen Selektivitätsschema nicht erforderlich.

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