ESRS S2 AR 15.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

AR 15.

Bei den Angaben darüber, wie extern ausgerichtete Strategien einbezogen werden, kann das Unternehmen beispielsweise interne Strategien für eine verantwortungsvolle Beschaffung und eine Abstimmung mit anderen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette relevanten Maßnahmen berücksichtigen, z. B. in Bezug auf Zwangsarbeit. In Bezug auf die Kodizes zum Verhalten des Unternehmens gegenüber Lieferanten ist in der Zusammenfassung anzugeben, ob sie Bestimmungen enthalten, die die Sicherheit von Arbeitskräften, prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Arbeitskräfte mit Kurzzeit- oder Zeitarbeitsverträgen, über Dritte beschäftigte Arbeitskräfte, Unteraufträge an Dritte oder informelle Arbeitskräfte), Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit betreffen, und ob diese Bestimmungen voll und ganz mit den geltenden IAO-Normen in Einklang stehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288