ESRS S2 39.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

39.

Das Unternehmen hat die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

  1. Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder

  2. Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder

  3. Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.

Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288