ESRS S2 18.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

18.

Das Unternehmen gibt an, ob seine Strategien in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausdrücklich die Themen Menschenhandel [1], Zwangsarbeit und Kinderarbeit umfassen. Ferner gibt das Unternehmen an, ob es über einen Verhaltenskodex für Lieferanten verfügt. [2]

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RAAAJ-58288

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle III der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Fehlende Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels”) abgeleitet werden.

2Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle III der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Kein Verhaltenskodex für Lieferanten”) abgeleitet werden.