ESRS S1
Anlage A.3: Anwendungsanforderungen für den ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS S1 Eigene Belegschaft und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile dieses Standards. Sie unterstützt die Anwendung der Angabepflicht ESRS S1-4 in Bezug auf soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen mit Beispielen für Angaben:
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Soziale
Aspekte und Menschenrechtsfragen | Beispiele für
Maßnahmen: |
Sichere Beschäftigung | Angebot
unbefristeter Verträge für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen,
Umsetzung von Plänen für den Sozialschutz, wenn es keine staatlichen Regelungen
gibt |
Arbeitszeit | Rotation der
Schichtarbeit, Verlängerung der Vorausplanung, Verringerung übermäßiger
Überstunden |
Angemessene Entlohnung | Aushandlung fairer
Löhne im Rahmen von Tarifverträgen, Überprüfung, ob Beschäftigungsagenturen
einen gerechten Lohn zahlen |
Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsräten/Rechte der
Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
| Erweiterung der
Nachhaltigkeitsaspekte, die im sozialen Dialog behandelt werden, Erhöhung der
Zahl der Sitzungen, Aufstockung der Mittel für Betriebsräte |
Vereinigungsfreiheit/Tarifverhandlungen einschließlich der
Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte | Erweiterung der
Nachhaltigkeitsaspekte, die in Tarifverhandlungen behandelt werden, Aufstockung
der Mittel für Arbeitnehmervertreter |
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
| Ausweitung des
Anspruchs auf Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitszeitregelungen,
Erweiterung des Angebots der Tagesbetreuung |
Gesundheitsschutz und Sicherheit | Vermehrte Schulungen
in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Investitionen in sicherere
Ausrüstung |
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche
Arbeit | Gezielte Einstellung
und Förderung von Frauen, Verringerung des Verdienstgefälles durch Aushandlung
von Tarifverträgen |
Schulungen und Kompetenzentwicklung | Qualifikationsprüfungen, Schulungen zur Schließung von
Qualifikationslücken |
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit
Behinderungen | Verstärkte Maßnahmen
zur Barrierefreiheit |
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz | Verbesserung der
Beschwerdemechanismen, Verschärfung der Sanktionen bei Gewalt und Belästigung,
Bereitstellung von Schulungen zur Prävention für Führungskräfte |
Vielfalt | Schulungen zu
Vielfalt und Inklusion (einschließlich ethnischer Aspekte), gezielte
Einstellung unterrepräsentierter Gruppen |
Kinderarbeit | Maßnahmen zur
Altersüberprüfung, Partnerschaften mit Organisationen zur Beseitigung von
Kinderarbeit, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit |
Zwangsarbeit | Maßnahmen zur
Gewährleistung der freien Einwilligung in die Beschäftigung ohne Androhung von
Strafen, Verträge in verständlicher Sprache, Freiheit, eine Beschäftigung ohne
Strafe zu beenden, Disziplinarmaßnahmen sollten keine Verpflichtung zur Arbeit
enthalten, freie Zustimmung zu Überstunden, Freizügigkeit (einschließlich des
Ausscheidens aus dem Arbeitsplatz), faire Behandlung von Wanderarbeitnehmern,
Überwachung der Beschäftigungsagenturen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287