Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
AR 79.
Bei den Beschäftigungsarten handelt es sich um eine Aufschlüsselung der Arbeitnehmer nach Ebenen (z. B. Geschäftsleitung, mittlere Führungsebene) oder Funktion (z. B. Technik, Verwaltung, Produktion). Diese Informationen stammen aus dem eigenen Personalsystem des Unternehmens. Bei der Kategorisierung seiner Arbeitskräfte muss das Unternehmen angemessene und aussagekräftige Beschäftigungsarten festlegen, die es den Nutzern der Informationen ermöglichen, unterschiedliche Leistungsmessungen zwischen den einzelnen Kategorien nachzuvollziehen. Das Unternehmen kann jeweils eine Kategorie für leitende und nicht leitende Arbeitnehmer vorstellen.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287