Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
AR 17.
Das Unternehmen kann angeben, ob es Folgendes vorgenommen hat:
Konzepte und Verfahren, bei denen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrung die Grundlage für die Einstellung, Vermittlung, Weiterbildung und Förderung auf allen Ebenen bilden und die gleichzeitig der Tatsache Rechnung tragen, dass es für einige Personen schwieriger sein kann, solche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen zu erwerben,
Festlegung von Verantwortlichkeiten auf der Führungsebene für Gleichbehandlung und Chancengleichheit bei der Einstellung, klarer unternehmensweiter Konzepte und Verfahren zur Steuerung gleicher Beschäftigungspraktiken und Verknüpfung der Aufstiegschancen mit der gewünschten Leistung in diesem Bereich,
Weiterbildung der Mitarbeiter in Bezug auf Antidiskriminierungskonzepte und -praktiken mit besonderem Schwerpunkt auf der mittleren und oberen Führungsebene, um das Bewusstsein zu schärfen und Lösungsstrategien zur Verhinderung und Bekämpfung systemischer und beiläufiger Diskriminierung zu vermitteln,
Anpassungen des physischen Umfelds, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Arbeitskräften, Kunden und anderen Besuchern mit Behinderungen zu gewährleisten,
Bewertung, ob das Risiko besteht, dass die Arbeitsplatzanforderungen so definiert wurden, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt würden,
Aktualisierung der Aufzeichnungen über Einstellungen, Weiterbildung und Beförderungen, die einen transparenten Überblick über die Chancen der Arbeitnehmer und deren Aufstieg innerhalb des Unternehmens bieten,
Einführung von Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, Anfechtungen und zur Einlegung von Rechtsmitteln für Arbeitnehmer (insbesondere im Zusammenhang mit Verhandlungen und Tarifverträgen), wenn Diskriminierung festgestellt wurde, unter Beachtung formeller Strukturen und informeller kultureller Aspekte, die Arbeitnehmer daran hindern könnten, Bedenken und Beschwerden vorzubringen, und
Einführung von Programmen zur Förderung des Zugangs zur Kompetenzentwicklung.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287