ESRS S1 AR 101.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

AR 101.

Bei der Angabe der nach Absatz 97 Buchstabe b erforderlichen Informationen geht das Unternehmen wie folgt vor:

  1. Es berücksichtigt alle Beschäftigten;

  2. je nach Vergütungspolitik des Unternehmens berücksichtigt es alle der folgenden Aspekte:

    1. Grundgehalt, d. h. die Summe aus garantierter, kurzfristiger und unveränderlicher Barvergütung,

    2. Geldleistungen, d. h. die Summe aus Grundgehalt und Barzulagen, Bonuszahlungen, Provisionen, Bargewinnbeteiligungen und anderen Formen variabler Barzahlungen,

    3. Sachleistungen wie Autos, private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Wellnessprogramme und

    4. direkte Vergütung, d. h. die Summe der Geldleistungen, Sachleistungen und des gesamten beizulegenden Zeitwerts aller jährlichen langfristigen Anreize (z. B. Aktienoptionen, beschränkte Aktien oder Anteile, erfolgswirksame Aktien oder Anteile, Phantomaktien, Wertsteigerungsrechte an Aktien und langfristige Barauszahlungen),

  3. es verwendet die folgende Formel zur Berechnung des Verhältnisses der jährlichen Gesamtvergütung:

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287