Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
74.
Das Unternehmen hat anzugeben, ob alle seine Arbeitnehmer durch öffentliche Programme oder durch von dem Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abgesichert sind:
Krankheit,
Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitskraft des Unternehmens für dieses tätig ist,
Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit,
Elternurlaub, und
Ruhestand.
Wenn ja, reicht diese Angabe aus, um diese Angabepflicht zu erfüllen, und es sind keine weiteren Informationen erforderlich.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287