ESRS G1 AR 6.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

AR 6.

Die Konzepte des Unternehmens in Bezug auf Korruption und Bestechung können für bestimmte Personengruppen relevant sein, entweder weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens), oder weil sie ein direktes Interesse an ihrer Umsetzung haben (z. B. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Investoren). Das Unternehmen kann die Kommunikationsmittel und -kanäle (z. B. Broschüren, Newsletter, spezielle Websites, soziale Medien, persönliche Interaktionen, Gewerkschaften und/oder Arbeitnehmervertreter) angeben, um diesen Gruppen seine Konzepte zu vermitteln. Dazu kann auch gehören, wie potenzielle Hindernisse für die Verbreitung ermittelt und beseitigt werden, z. B. durch die Übersetzung in relevante Sprachen oder die Verwendung grafischer Darstellungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286